| |
UVP |
Die Umweltverträglichkeitsprüfung (kurz UVP) ist ein gesetzlich vorgesehenes, systematisches Prüfverfahren, mit dem die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen von bestimmten öffentlichen und privaten Projekten im Vorfeld der Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens ermittelt, beschrieben und bewertet werden.
Im Großherzogtum Luxemburg wird die europäische Richtlinie zur UVP (85/337/EWG) sowie die UVP-Änderungsrichtlinie (97/11/EG) durch diverse Gesetzte in nationales Recht umgesetzt. Für Verkehrsinfrastrukturprojekte erfolgt dies auf Grundlage des Gesetzes vom 13 März 2007.
Referenzprojekte in diesem Bereich sind Umweltverträglichkeitsstudien
- Autobahn-Luxembourg - Saarbrücken (Kreuz Bettembourg - Schengen)
- Umgehungsstraßen Bridel, Betzdorf, Sandweiler, etc.
CO3 ist vom Umweltministerium für die Ausarbeitung von Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) akkreditiert (31.08.2009). |
|
|
Abb.: UVP – Autobahn A13 Luxembourg - Saarebruck |
|
|
|
|